Neue Regelungen zu Balkonkraftwerken einfach erklärt – von den Anforderungen bis zum Anschluss:

Eindeutige Anforderungen
Die neue DIN VDE V 0126-95 definiert erstmals klare Sicherheitsanforderungen für Balkonkraftwerke und regelt, wie Steckersolargeräte sicher am Hausnetz betrieben werden dürfen. Schuko-Stecker sind dabei offiziell zulässig, wenn bestimmte Schutzvorkehrungen erfüllt sind.​

Schuko-Stecker oder Spezialstecker?
Die Nutzung eines Schuko-Steckers ist erlaubt, wenn dein Balkonkraftwerk die Sicherheitsanforderungen der Norm erfüllt. Dazu gehören passende Schutzvorrichtungen wie ein interner Trennschalter oder eine geeignete Schutzhülle, um elektrische Gefahren zu minimieren.​ Alternativ kannst du einen speziellen Energiestecker wie zum Beispiel einen Wieland-Stecker einsetzen. Das kann insbesondere bei höheren Modulleistungen sinnvoll sein, wenn ein noch robusterer, fest definierter Anschluss gewünscht ist.

​Auf die Leistung kommt es an
Dein Wechselrichter darf maximal 800 Watt einspeisen, damit das Gerät als Balkonkraftwerk gilt. Die Gesamtleistung deiner Solarmodule kann dabei – je nach Anschlussart – bis zu 2000 Watt betragen.​

Anmeldung wird vereinfacht
Dein Balkonkraftwerk muss nur noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Eine separate Anmeldung beim Netzbetreiber ist in der Regel nicht mehr erforderlich, was die Inbetriebnahme deutlich vereinfacht.​

Du bist unsicher, wie du dein Balkonkraftwerk anschließen oder anmelden sollst?
Melde dich bei uns – wir unterstützen dich beim normgerechten und sicheren Anschluss.​