Das Interesse an Photovoltaikanlagen für Balkone ist groß und aufgrund der steigenden Strompreise verständlich. Es gibt einige wichtige Fakten zum Thema Balkonanlage, die jeder beachten sollte.

 

  1. ANA. Die Anmeldung beim Energieversorger (ANA) muss immer erstellt werden, dies ist verpflichtend und nicht nur empfohlen. Für Balkonanlagen gibt es eine Vereinfachung, so dass man bis 600W Erzeugungsleistung des Wechselrichters (Module dürfen mehr Leistung haben) die Anmeldung beim Energieversorger selbst erledigen kann. Jedoch müssen die sicherheitstechnischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Bei Anlagen bis 600W wird der Energieversorger kostenfrei einen Zähler mit Rücklaufsperre einbauen (lassen), damit überschüssiger Strom den Zähler nicht rückwärts laufen lässt – dies ist in keinem Fall statthaft! Wer in den Genuss der Einspeisevergütung kommen möchte, muss zwingend die reguläre Anmeldung über den Elektriker vornehmen lassen.

 

  1. Sicherheit mit NA-Schutz (Netz- und Anlagenschutz). Um eine Balkonanlage über eine normale Schuko-Steckdose betreiben zu können, muss der Wechselrichter über einen NA-Schutz verfügen, dieser muss bei der Anmeldung anhand eines Zertifikates nachgewiesen werden. Der NA-Schutz sorgt dafür, dass sich die gesamte Anlage sofort abgeschaltet, sobald die Spannung des Stromnetzes nicht mehr erkannt wird. Der NA-Schutz ist nur ein wichtiger Baustein für die Sicherheit. Zwei weitere – sehr wichtige – Punkte: Leitungsüberlastung, damit einhergehend eine Brandgefahr und Personenschutz.

–           Leitungsüberlastung. Bei hoher Last oder einem Fehler im Stromkreis, der über der Spezifizierung der Leitung liegt, löst in der Verteilung oder im Zählerschrank eine Sicherung aus. Wenn im Stromkreis eine Balkonanlage angeschlossen worden ist und nun gerade die Sonne scheint, können die Ströme im Stromkreis höher werden, ohne dass die Sicherung auslöst, da sozusagen „Fremdstrom“ an der Sicherung vorbei in den Stromkreis gelangt. Es können demzufolge unzulässige Erwärmungen auftreten, die im schlimmsten Fall zum Brand, im Besten Fall zu einer schnelleren Alterung der Leitungen führen. Auch Geräte können dadurch kaputt gehen, da die Sicherung nicht mehr auf den Nennstrom begrenzt.

–           Personenschutz. Hat ein Gerät eine Stromaufnahme, die geringer, als die momentane Erzeugung der Balkonanlage und das Gerät im selben Stromkreis angesteckt ist, in den auch die Balkonanlage speist, wird kein zusätzlicher Strom mehr aus der Unterverteilung bzw. dem Zählerschrank benötigt. Wenn das Gerät einen Defekt aufweist, kann bei Berührung von spannungsführenden Teilen der Fehlerstromschutzschalter im Verteiler unter Umständen nicht auslösen, so dass eine Gefahr für Leib und Leben besteht

–           Beide Probleme kann man nur umgehen, wenn die Balkonanlage einen eigenen Stromkreis erhält. Die Versorgung der Verbraucher erfolgt dabei immer über die Schutzgeräte in der Unterverteilung oder dem Zählerschrank.

 

  1. Sicherheit ohne NA-Schutz. Verfügt die Balkonanlage über keinen NA-Schutz, empfehlen wir sie in Deutschland nicht zu installieren. Ausnahmen wären denkbar, wenn man gemeinsam mit dem Energieversorger und dem Elektriker die vorhandene Elektroanlage einer Prüfung unterzieht und sich abstimmt, ob ein Einsatz in separatem Stromkreis mit einer Wieland-Einspeisesteckdose möglich ist. Diese muss vom Elektroinstallateur fachgerecht eingebaut und angeschlossen werden. In dem Fall ist der Elektriker ohnehin im Boot und dann könnte man auch überlegen eine höhere Leistung zu installieren und ihm die Anmeldung zu überlassen. Ihr Elektriker berät sie auch über den optimalen Aufstellungsort.

 

  1. Sicherheit – welcher Fehlerstromschutzschalter? Der Wechselrichter muss in seiner Herstellererklärung angeben, ob ein Fehlerstromschutzschalter vom Typ A oder vom Typ B gefordert ist. Typ A sind günstige Standardgeräte, Typ B kommen zum Einsatz, wenn Gleichfehlerströme auftreten können, da ein Typ A bei solchen Strömen in die Sättigung geht und Fehler nicht mehr erkennen kann. Gleichfehlerströme können prinzipiell immer bei Umrichtern auftreten, daher sollte schon beim Kauf darauf geachtet werden, dass der Hersteller geeignete Maßnahmen ergriffen hat, die Gleichfehlerströme ausschließt bzw. verhindert. Ein Fehlerstromschutzschalter vom Typ B ist eine sehr kostspielige Investition.

 

  1. Sichere Befestigung. Es muss unbedingt sichergestellt sein, dass die Solarzellen sicher verbaut sind und sich auch bei starkem Wind nicht lösen können. Die Sogwirkung bei Stürmen ist nicht zu unterschätzen und Modul, das sich gelöst hat, kann große Schäden und Verletzungen herbeiführen.

 

  1. Registrierung bei Bundesnetzagentur. Nach der Montage und Inbetriebnahme muss die Balkonanlage noch beim Marktstammdatenregister registriert werden. Dies ist ebenso verpflichtend, wie die Anmeldung beim Energieversorger. Allerdings handelt es sich hier nicht um ein Unternehmen, sondern um ein durch die Bundesnetzagentur geführtes behördliches Register aller Erzeugungsanlagen und Speichereinheiten im deutschen Energiesystem.

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